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Gebäudemodernisierungsgesetz

  • Autorenbild: Schwaben Immobilien
    Schwaben Immobilien
  • 19. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Jetzt hier lesen: Die aktuellen Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Energieeffizienzklasse und was Immobilieneigentümer darüber wissen.


Der Status Quo


Die Ampelregierung hatte ein Gesetz erlassen, das dazu führte, dass bei einer neuen Heizung der Betrieb mit 65 Prozent erneuerbaren Energien gewährleistet sein muss. Diese Regelung wird jetzt gemäß neuer Entscheidung im März gekippt.


Was sich ändern wird


In Zukunft soll wieder jede Heizungsarzt eingesetzt werden können. Ist die Ölheizung kaputt, kann diese ausgetauscht werden. Wenn eine Gasheizung ersetzt werden soll, ist das ebenfalls möglich. Die Immobilieneigentümer:innen haben hier zukünftig wieder mehr Freiheiten.

Um die Klimaschutzziele nicht außer Acht zu lassen, soll eine Bioquote bei Lieferanten eingeführt werden.





 
 
 

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